Gesunde Pflegekräfte machen den Unterschied!

 

Pflegeeinrichtungen stehen heute vor großen Herausforderungen: hohe körperliche und mentale Belastung, steigende Krankheitsausfälle, Fachkräftemangel und zunehmender Druck auf die bestehenden Teams. Genau hier setzt AtmaCare an.

Warum AtmaCare für ihre Einrichtung sinnvoll ist:

 

Reduzierung von Stress und Verspannungen – für mehr körperliches und mentales Wohlbefinden

Weniger Ausfallzeiten durch die gezielte Prävention körperlicher Beschwerden

Höhere Zufriedenheit und Motivation bei Mitarbeitenden

Stärkung des Teamgefühls und eines wertschätzenden Miteinanders

Langfristige Bindung von Fachkräften durch echte Gesundheitsförderung

Attraktives Arbeitgeber-Branding als moderne, mitarbeiterorientierte Einrichtung

Gesunde Pflegekräfte sind kein Zufall.
Sie sind das Ergebnis bewusster Entscheidungen.

Mit AtmaCare entscheiden Sie sich für nachhaltige Fürsorge – für Ihr Team, Ihre Einrichtung und die Menschen, die dort täglich Verantwortung tragen.

 

Fördermöglichkeiten & finanzielle Vorteile

 

Gesundheitsangebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGM)

 

Meine mobilen Yoga- und Entspannungskurse sind gezielt darauf ausgerichtet, Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Gesundheitsförderung wirkungsvoll zu unterstützen. Sie lassen sich nahtlos in bestehende Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) integrieren und adressieren zentrale Präventionsthemen wie Stressreduktion, Entspannung sowie die nachhaltige Förderung der psychischen Gesundheit von Mitarbeitenden.

Die Umsetzung erfolgt unkompliziert und ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand für Ihr Unternehmen – flexibel vor Ort und angepasst an den Arbeitsalltag Ihrer Teams.

Aus steuerlicher Sicht gelten die Kosten für die Kurse in der Regel als betrieblich veranlasste Aufwendungen und können vom Unternehmen als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Je nach interner Ausgestaltung und Nutzung können die Leistungen zudem im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 3 Nr. 34 EStG eingesetzt werden.


Die konkrete steuerliche Behandlung erfolgt durch das jeweilige Unternehmen bzw. dessen steuerliche Beratung.

 

 

„Gehen Sie mit AtmaCare neue Wege – für eine Gesundheitsfürsorge, welche diejenigen stärkt, die täglich andere versorgen.“
 

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